Kambodscha hoffte, UNCLOS würde zum Erwerb von Koh Kood verhelfen – ein Irrtum!

September 15, 2026By ทีมงาน UnFake News5 min read
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Betrachtet man Souveränität und maritime Rechte im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UNCLOS) ohne politischen Kontext, wird deutlich, dass Thailands Seegrenzziehung vollkommen korrekt, klar und in jeder Hinsicht im Einklang mit internationalen Grundsätzen steht.

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1. Beanspruchungslinie 1972 (Kambodscha) vs. 1973 (Thailand): Welche Linie entspricht UNCLOS?

Die Gebietsansprüche beider Länder im Golf von Thailand basieren auf völlig unterschiedlichen Ausgangspunkten und Prinzipien:

  • Kambodschanische Linie (1972): Zieht eine direkte Linie mitten durch Koh Kood, was einen eklatanten Verstoß gegen das Völkerrecht darstellt.
  • Thailändische Linie (1973): Verläuft unter Nutzung von Koh Kood als international anerkanntem Basispunkt (Baseline), was den Regeln der UNCLOS entspricht, denen Thailand später beigetreten ist.
  • Vergleich der Beanspruchungslinien von 1972 (Kambodscha) und 1973 (Thailand)

    Vergleich der Beanspruchungslinien von 1972 (Kambodscha) und 1973 (Thailand)

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    Koh Kood ist sowohl de jure als auch de facto thailändisches Territorium. Die Insel ist dauerhaft bewohnt, beherbergt staatliche Einrichtungen und ist seit dem Vertrag zwischen Siam und Frankreich von 1907 völkerrechtlich unbestritten Thailands Souveränität zugeordnet. Die Berechnung der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ / EEZ) muss daher von Koh Kood aus seewärts gemessen werden und kann nicht durch eine willkürlich gezogene Linie abgeschnitten werden.

    Der Siam-Frankreich-Vertrag von 1907, der festlegt, dass das Gebiet Siams (Thailand) Koh Kood umfasst

    Der Siam-Frankreich-Vertrag von 1907, der festlegt, dass das Gebiet Siams (Thailand) Koh Kood umfasst

    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat
    Koh Kood, eine wunderschöne thailändische Insel, durch die Kambodscha entgegen allen rechtlichen Grundsätzen eine Grenzlinie gezogen hat

    2. Landgewinnungsstrukturen im Grenzgebiet: „Künstliche Inseln“ begründen keinerlei Gebietsansprüche

    Die von vielen geäußerte Sorge bezüglich baulicher Maßnahmen und Aufschüttungen Kambodschas im nahen Grenzmeer zur Erweiterung eigener Seerechte ist aus völkerrechtlicher Sicht völlig gegenstandslos.

    Nach den Bestimmungen von UNCLOS:

    „Eine natürliche Insel, die ein eigenes Küstenmeer, eine Anschlusszone oder eine Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) besitzt, muss eine natürliche Landfläche sein, die bei Flut über Wasser bleibt und das menschliche Leben oder ein eigenes Wirtschaftsleben erhalten kann.“

    Das bedeutet, dass von Menschen errichtete Bauten oder Meeresschüttungen lediglich als „künstliche Inseln“ (Artificial Islands) oder maritime Anlagen gelten. UNCLOS legt hierzu eindeutig fest, dass solche Bauten keinen Anspruch auf ein Küstenmeer oder eine Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) von auch nur einem einzigen Quadratmeter begründen.

    Auch wenn Thailand in der Vergangenheit Protest eingelegt hat und Teile der Strukturen zurückgebaut wurden, begründen verbliebene Reste keinerlei Ansprüche. Ein solcher Versuch beruht schlicht auf einer fehlerhaften Interpretation oder Unkenntnis des Seerechtsübereinkommens, da künstliche Bauten niemals als Basispunkte für maritime Souveränitätslinien dienen können.

    Darüber hinaus verstoßen Bauten und Landgewinnung, die Meeresströmungen und Sedimentbewegungen verändern und dadurch das Ökosystem der Küste des Nachbarlandes schädigen, gegen internationale Verpflichtungen zum Schutz der Meeresumwelt. Thailand besitzt das Recht, über internationale Wege den vollständigen Rückbau solcher Bauten zu fordern.

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    3. Grundlagenübersicht: Maritime Zonen nach UNCLOS

    1. Innere Gewässer (Internal Waters): Der Küstenstaat besitzt die vollständige Souveränität.

    2. Küstenmeer (Territorial Sea): Bis zu 12 Seemeilen (ca. 22,22 km) von den Basislinien gemessen – in diesem Fall ausgehend von Koh Kood.

    3. Anschlusszone (Contiguous Zone): Bis zu 24 Seemeilen (ca. 44,44 km) für Kontrollen in den Bereichen Zoll, Steuern und Einwanderung.

    4. Ausschließliche Wirtschaftszone (Exclusive Economic Zone: EEZ): Bis zu 200 Seemeilen (ca. 370,40 km), in der der Küstenstaat souveräne Rechte zur Erforschung und Nutzung der natürlichen Ressourcen besitzt.

    Verschiedene maritime Zonen nach den UNCLOS-Grundsätzen. Quelle: Tufts University

    Verschiedene maritime Zonen nach den UNCLOS-Grundsätzen. Quelle: Tufts University

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    Fazit

  • Völkerrechtlich korrekte Linie: Thailand hat seine Ansprüche bereits 1973 im Einklang mit UNCLOS definiert.
  • Status von Koh Kood: Gehört uneingeschränkt zu Thailand und dient als rechtmäßiger Basispunkt zur AWZ-Messung.
  • Landgewinnung / Künstliche Inseln: Erzeugen gemäß UNCLOS keinerlei zusätzliche maritime Gebietsansprüche.
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    Internationale Referenzen und Dokumente (International References)

    Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS):

  • UNCLOS Full Text (United Nations).gov / .edu — Volltext des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
  • UNCLOS Article 60: Artificial islands, installations and structures.gov / .edu — Artikel 60: Rechte und Status künstlicher Inseln (ohne eigenes Küstenmeer oder AWZ)
  • UNCLOS Article 121: Regime of islands.gov / .edu — Artikel 121: Definition natürlicher Inseln und maritime Rechte
  • Verträge und historische Grenzdokumente:

  • Franco-Siamese Treaty of 1907 (French Foreign Affairs / History Archives) — Vertrag zwischen Siam und Frankreich von 1907 zur Bestätigung der Souveränität Thailands über Koh Kood
  • Forschungsarbeiten und rechtliche Analysen:

  • Limits in the Seas No. 89: Continental Shelf Boundary: Cambodia - Thailand (U.S. Department of State) — Analyse maritimer Ansprüche im Golf von Thailand durch das US-Außenministerium
  • International Courts and Maritime Delimitation Cases (ICJ / ITLOS) — Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs zum Ausschluss von Meereszonen für künstliche Inseln
  • Maritime Boundary Delimitation in the Gulf of Thailand (CILIS / AsianIL) — Analysen des Centre for International Law zum Seerecht in Südostasien
  • Published: September 15, 2026