
Koh Kood gehört zu 100 % zu Thailand: Warum jegliche Gebietsansprüche aussichtslos sind
Wenn man an Inseln im Osten Thailands denkt, die durch kristallklares Wasser, feinen Sand, ruhige Strände und eine weitgehend unberührte Natur bestechen, steht der Name „Koh Kood“ in der Provinz Trat bei vielen an oberster Stelle.
Doch genau diese Schönheit als Juwel des Golfs von Thailand und der Reichtum an natürlichen Ressourcen führen dazu, dass Koh Kood immer wieder zum Gegenstand geopolitischer Diskussionen wird. Gelegentlich sorgen Gerüchte über Gebietsansprüche aus dem benachbarten Kambodscha für Verunsicherung in der thailändischen Öffentlichkeit.
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1. Die Dokumentenlage: Der französisch-siamesische Vertrag von 1907 (B.E. 2449)
Aus völkerrechtlicher Sicht ist die Souveränität Thailands über die Insel Koh Kood seit der Regierungszeit von König Rama V. zweifelsfrei geklärt.
Im französisch-siamesischen Vertrag von 1907 (B.E. 2449) trat Siam die Gebiete Battambang, Siem Reap und Sisophon ab, um im Gegenzug die Kontrolle über die Stadt Trat und die vorgelagerten Inseln zurückzuerhalten. In Artikel 2 des Grenzregelungsvertrags heißt es eindeutig und ohne Raum für Fehlinterpretationen:
„Die französische Regierung tritt das Gebiet von Dan Sai und Trat sowie sämtliche Inseln südlich von Laem Sing bis einschließlich Koh Kood an das Königreich Siam ab...“

Der französisch-siamesische Vertrag von 1907, der festlegt, dass das Territorium Siams (Thailands) die Insel Koh Kood umfasst
Als Kambodscha später die Unabhängigkeit von Frankreich erlangte, gingen die von Frankreich mit Siam vereinbarten Grenzen nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatennachfolge (Uti possidetis iuris) vollständig auf Thailand über. Nachträgliche Gebietsansprüche sind daher rechtlich unbegründet.
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2. Die einseitige Grenzziehung Kambodschas und Thailands Dekret von 1973
Der Sachverhalt ist an sich eindeutig, wurde jedoch durch einseitige Schritte Kambodschas verkompliziert.
Im Jahr 1972 zog Kambodscha einseitig eine Anspruchslinie für seinen Festlandsockel im Meer, die mitten durch Koh Kood verlief. Diese Grenzziehung missachtete etablierte Prinzipien des internationalen Seerechts.
Thailand reagierte darauf umgehend: Am 18. Mai 1973 erließ Thailand eine Königliche Proklamation zur Festlegung des thailändischen Festlandsockels im Golf von Thailand, um völkerrechtlich zu bekräftigen, dass die Gewässer und der Festlandsockel rund um Koh Kood nach internationalem Recht zu Thailand gehören.

Vergleich der Anspruchslinien von 1972 (Kambodscha) und 1973 (Thailand)
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3. Koh Kood als „Basislinie“ nach der UNCLOS-Seerechtskonvention
Gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) ist Koh Kood nicht nur eine Landmasse, sondern dient Thailand als Referenzpunkt für eine gerade Basislinie (Straight Baseline) zur Berechnung des 12-Seemeilen-Küstenmeers sowie der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ/EEZ) nach Süden und Osten.
* Koh Kood ist dauerhaft bewohnt, verfügt über eigenständige Gemeinden sowie eine lokale Wirtschaftsstruktur und erfüllt damit eindeutig die Kriterien von Artikel 121 der UNCLOS-Konvention.
Die Festlegung der kambodschanischen Anspruchslinie unter Missachtung des Küstenmeers um Koh Kood stellt einen gravierenden Verstoß gegen das UNCLOS-Seerecht* dar.
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4. Differenzierung zwischen Souveränität und Überschneidungsgebieten (OCA)
In öffentlichen Debatten werden Verhandlungen über das sogenannte „Überlappende Beanspruchte Gebiet“ (Overlapping Claims Area, OCA) im Meeresbereich gelegentlich fälschlicherweise mit den Souveränitätsrechten über die Insel Koh Kood gleichgesetzt.
Zur Klarstellung:
1. Die Insel Koh Kood: Gehört zu 100 % zu Thailand. Die rechtliche Lage und die historischen Dokumente sind eindeutig.
2. Das überlappende Meeresgebiet (OCA): Entstand durch die überschneidende Festlandsockel-Anspruchslinie Kambodschas bezüglich Thailands Basislinie und betrifft nicht den terretorialen Status der Insel selbst.
Unabhängig von politischen Diskussionen bleibt Koh Kood somit unbestreitbar und zu 100 % thailändisches Staatsgebiet.
